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Produkt-Vorteile im Überblick
- gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Algen und Moose sowie Giersch und Ackerschachtelhalm
- Expresswirkung: schon nach 1-3 Stunden sichtbar
- auch bei niedrigen Temperaturen voll wirksam
- Kinder und Haustiere können nach Antrocknen des Belags wieder in den Garten
- Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
- Artikel-Nr.: 25393
- Versandgewicht: 3,00 kg
COMPO VOROX® Unkrautfrei Express AF
Glyphosatfreies, anwendungsfertiges Totalherbizid mit Wirkstoff natürlichen Ursprungs gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter zwischen Obst- und Gemüsekulturen sowie Zierpflanzen und -gehölzen.
Bereits nach 1-3 Stunden erhält man eine sichtbare Wirkung, auch bei niedrigen Temperaturen. Erfasst auch Giersch und Ackerschachtelhalm. Nicht bienengefährlich.
Produkteigenschaften:
- gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Algen und Moose sowie Giersch und Ackerschachtelhalm
- im Garten zwischen Zierpflanzen und -gehölzen
- Anwendung zwischen Obst- und Gemüsekulturen ist erlaubt
- Expresswirkung: schon nach 1-3 Stunden sichtbar
- auch bei niedrigen Temperaturen voll wirksam
- Kinder und Haustiere können nach Antrocknen des Belags wieder in den Garten
- Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Anwendung:
- VOROX® Unkrautfrei Express AF ist anwendungsfertig.
- Sie müssen es vor Gebrauch lediglich kräftig schütteln.
- Sprühen Sie die zu bekämpfenden Unkräuter und Ungräser werden gezielt ein, so dass sie komplett benetzt sind.
- Der unerwünschte Pflanzenbewuchs sollte bei der Spritzung trocken sein.
- Nur die direkt getroffenen grünen Pflanzenteile sterben ab.
- Falls die Unkräuter wieder austreiben, kann die Spritzung bei Bedarf wiederholt werden.
- Nicht zur Beseitigung von Unkräutern oder Moos in Rasenflächen geeignet.
Neupflanzen oder Säen nach Anwendung:
Flächen, die mit VOROX® Unkrautfrei Express AF behandelt wurden, mindestens drei Tage lang nicht bearbeiten, damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann. Frühestens drei Tage nach der Anwendung pflanzen oder säen. Aufwandmenge 100 ml pro m² zu behandelnde Unkrautfläche. Nach eigenen Erfahrungen sind bei Einzelpflanzenbehandlung je nach Unkrautdichte 30-40 ml/m ausreichend.
Wartezeiten:
- Für Gemüsekulturen, Obstgehölze und Beerenobst:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und / oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tage ist nicht erforderlich. - Für Zierpflanzen, Ziergehölze und Wege und Plätze mit Holzgewächsen:
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wirkung auf Unkräuter:
Durch den Verlust der grünen Blattmasse gehen bei einjährigen Unkräutern meist auch die Wurzeln ein. Mehrjährige Unkräuter und tiefwurzelnde treiben in der Regel nach 3-8 Wochen wieder aus.
Falls die Unkräuter wieder austreiben, kann die Spritzung bei Bedarf wiederholt werden.
- Gut bekämpfbar:
Ackerbrombeere, Ackerkratzdistel, Ackergänsedistel, Ackerfilzkraut, Ackerhahnenfuß, Ackerschachtelhalm, Algen, Ausdauerndes Gänseblümchen, Breitwegerich, Deutsches Weidelgras, Dorniger Schildfarn, Echte Kamille, Einjährige Rispe, Gemeine Kuhblume, Gemeine Schafgarbe, Gemeine Rispe, Gemeiner Hornklee, Gemeiner Beifuß, Gemeiner Windenknöterich, Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Greiskraut, Gemeines Knaulgras, Giersch, Große Brennnessel, Hasenklee, Hirse, Jakobsgreiskraut, Kanadisches Berufkraut, Kleines Habichtskraut, Krückenförmige Kurzbüchse, Moose, Persischer Klee, Purpurrote Taubnessel, Birnmoose, Sparriges Kranzmoos, Spitzblättriges Spiessmoos, Gemeine Melde, Sternlebermoos, Stumpfblättriger Ampfer, Vogel-Sternmiere, Vogel-Knöterich, Wegdistel, Weiß-Klee, Weißer Steinklee, Weißer Gänsefuß, Wellblättriges Katharinenmoos, Wiesen Rispe, Wilde Geranie, Wolliges Honiggras, Gemeiner Stechapfel, Lanzett-Weidenröschen, Gemeine Nachtkerze, Klatschmohn, Schwarzer Nachtschatten, Einjähriger Ziest, Gemeiner Huflattisch, Efeublättriger, Ehrenpreis, Ackerfuchsschwanzgras, Flughafer, Hühnerhirsen, Rotschwingelgras, Gespritztblättriges Bärtchenmoos, Schönschnabelmoose, Wetteranzeigendes Drehmoos, Zypressenschlafmoos, Rotstängelmoos, Gemeines Grünstängelmoos. - Weniger gut bekämpfbar: Kleinblütiges Franzosenkraut, Rainfarn, Quecke.
- Nicht ausreichend bekämpfbar: Purpurstieliger Hornzahn, Gundermann, Wiesen-Kerbel.
Materialverträglichkeit:
Das Mittel hinterlässt bei sachgemäßer Anwendung erfahrungsgemäß keine Flecken auf Pflastersteinen oder Gehwegplatten.
Eventuell nach der Anwendung auftretende weißliche Beläge verschwinden nach Regenfällen rasch wieder.
Vor einer erstmaligen Anwendung Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen. Keine Anwendung auf Kunstharzplatten und Marmor.
*Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Symbole in der Gebrauchsanweisung.
Umrechnungsfaktor: | 1 |
Lieferform: 1 x 3 l Kanister
Lagerung:
Kühl und trocken lagern. Leere Verpackungen der Wertstoffsammlung zuführen, Packungen mit evtl. anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien abgeben.
Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wieder verwenden.
Anwendungsort: Garten
Anwendungszeitraum: März-Oktober
Pflanzenschutzmittel-Gruppe: Herbizid (Totalherbizid)
Wirkstoff: Perlagonsäure
Wirkstoffgehalt im Produkt: 30,99 g/l
Zulassungsnummer DE: 007508-61
Reg. Nr. AT: 3252-902
Mengen/Dosierung/Ausbringung:
Anwendungsgebiet | Anwendungszeit-/zweck | Aufwandmenge/Bedingungen |
Zierpflanzen, Gemüsekulturen Zur Kulturvorbereitung (vor dem Pflanzen oder Säen) | Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn) | 100 ml für 1m². Spritzen*. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 1,für die Kultur je Jahr 3. |
Zierpflanzen, Gemüsekulturen (Zwischen/ unter den Kulturpflanzen) | Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn und nach Wiederergrünen der Unkaräuter) | 100 ml für 1m². Spritzen*. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 2,für die Kultur je Jahr 3. Im Abstand von 21 – 60 Tagen (Algen und Moose: 30 – 60 Tage). |
Ziergehöze, Obstgehölze (Zwischen / unter den Kulturpflanzen) | Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn und nach Wiederergrünen der Unkräuter) | 100 ml für 1m². Spritzen*. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 4,für die Kultur je Jahr 4. Im Abstand von 21 – 60 Tagen (Algen und Moose: 30 – 60 Tage). |
Beerenobst (ausgnommen Erdbeeren) (Zwischen / unter den Kulturpflanzen) | Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn und nach Wiederergrünen der Unkräuter) | 100 ml für 1m². Spritzen*. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 4,für die Kultur je Jahr 4. Im Abstand von 21 – 60 Tagen (Algen und Moose: 30 – 60 Tage). |
Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Nichtkulturland)** | Während der Vegetationsperiode (ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn und nach Wiederergrünen der Unkräuter) | 100 ml für 1m². Spritzen*. Maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung 4,für die Kultur je Jahr 4. Im Abstand von 21 – 60 Tagen (Algen und Moose: 30 – 60 Tage). |
*Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter: Zur Einzelpflanzenbehandlung; Gegen Algen und Moose: Zur Teilflächenbehandlung. Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in der Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit 5 m Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- geahndet werden.
**Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- geahndet werden.