inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Lieferzeit: 2-4 Tage
Produkt-Vorteile im Überblick
- Für Fugenbreiten von 1 - 6 mm
- Flexibel
- Wasser- und schmutzabweisend
- Geeignet für Boden- und Wandheizung
- Mit vorbeugendem Schutz gegen Schimmelpilze
- Artikel-Nr.: 2374676
- Versandgewicht: 5,00 kg
ARDEX G8S FLEX-Fugenmörtel 1-6
Schnell erhärtender Flex-Fugenmörtel. Für Fugenbreiten von 1 - 6 mm, an Wand und Boden, im Innen- und Außenbereich.
Mit ARDEX G8S FLEX 1-6 lassen sich Fugen mit besonders feiner Oberfläche und großer Festigkeit herstellen. ARDEX G8S FLEX 1-6 besitzt nach der Erhärtung wasser- und schmutzabweisende Eigenschaften, die sich günstig auf die optische Wirkung, Beschaffenheit und Werterhaltung der Beläge auswirken. Die hohe Verformbarkeit und gute Flankenhaftung bewirken einen Spannungsabbau bei thermisch beanspruchten Flächen und tragen wesentlich zur Sicherheit der Beläge bei. Ebenso wie der vorbeugende Schutz gegen die Bildung von schimmelpilzen. Trotz schneller Erhärtung läßt sich ARDEX G8S FLEX 1-6 einfach verarbeiten, brennt nicht auf und hat eine hohe Füllkraft. ARDEX G8S FLEX 1-6 erfüllt die Anforderungen CG2 WA nach EN 13888 und ist sehr emissionsarm - EC 1 R PLUS - nach GEV EMICODE.
Produkteigenschaften:
- Zementgebundener Flex-Fugenmörtel
- Zum Fugen von Fliesen aus Feinsteinzeug, Steinzeug und Steingut, Glasfliesen, feuchteunempfindlichen Natur- und Betonwerksteinplatten, Mosaik aus Glas, Porzellan und Keramik
- Für Fugenbreiten von 1 - 6 mm
- Flexibel
- Wasser- und schmutzabweisend
- Schnell erhärtend und belastbar
- Feine Fugenoberfläche
- Gute Flankenhaftung
- Hohe Festigkeit
- Mit vorbeugendem Schutz gegen Schimmelpilze
- Geeignet für Boden- und Wandheizung
Verarbeitung:
In ein sauberes Anrührgefäß gibt man klares Wasser und mischt das ARDEX G 8 S FLEX 1-6 Pulver zu einem klumpenfreien, pastös-sahnigen Mörtel an.
Der Mörtel ist bei einer Temperatur von +20 °C ca. 30 Min. verarbeitbar. Höhere Temperaturen verkürzen die Verarbeitungszeit, niedrigere verlängern sie.
Der Mörtel besitzt eine hohe Füllkraft und lässt sich leicht mit einem Fugbrett oder Fuggummi in die Fugen einschlämmen. Das moderate Anziehen ermöglicht größere Flächen vorzuziehen und eine rationelle Arbeitsweise. Nach einem leichten Anziehen des Fugenmörtels kann, falls notwendig, ein zweites Mal mit ARDEX G 8 S FLEX 1-6 nachgeschlämmt werden. Wenn der Fugenmörtel ausreichend stabil angezogen hat, werden die eingefugten Flächen mit einem feuchten Schwamm bzw. Schwammbrett abgewaschen. Nach längerer Standzeit sollte die Fläche angefeuchtet werden, damit der Waschgang erleichtert wird.
Zurückbleibende Mörtelschleier können später mit einem feuchten Schwamm beseitigt werden. Zum Vornässen der Flächen eignen sich herkömmliche Druck- bzw. Gartensprühgeräte. Mithilfe dieser Geräte wird ein gleichmäßiger Wasserfilm auf die abzuwaschende Fläche aufgetragen. Hierdurch wird Überschusswasser beim Vorwaschen vermieden und die Gefahr von Verfärbungen gemindert.
ARDEX G 8 S FLEX 1-6 bei Temperaturen von über +5 °C verarbeiten.
Umrechnungsfaktor: | 1 |
Lagerung: in trockenen Räumen ca.12 Monate im originalverschlossenen Gebinde lagerfähig
Abpackung: Säcke mit 5 kg netto
Anmischverhältnis: ca. 2,75 l Wasser : 12,5 kg Pulver entsprechend ca. 1 RT Wasser : 3,4 RT Pulver
Schüttgewicht: ca. 1,3 kg/l
Frischgewicht des Mörtels: ca. 2,0 kg/l
Materialbedarf: bei Fugenbreite 3 mm, Fugentiefe 5 mm für Fliesen bzw. Mittelmosaik
- von 60 x 60 cm ca. 0,10 kg/m²
- von 30 x 60 cm ca. 0,15 kg/m²
- von 30 x 30 cm ca. 0,20 kg/m²
- von 15 x 15 cm ca. 0,35 kg/m²
- von 10 x 10 cm ca. 0,50 kg/m²
- von 5 x 5 cm ca. 1,0 kg/m²
Die zusätzlichen Verluste durch überschüssiges Material auf den Fliesen betragen je nach deren Oberflächenbeschaffenheit und Arbeitsweise 0,05 - 0,10 kg/m².
Verarbeitungszeit (+20 °C): ca. 30 Min.
Begehbarkeit (+20 °C): nach ca. 90 min.
Kugeldruckhärte:
- nach 01 Tag ca. 40 N/mm2
- nach 03 Tagen ca. 55 N/mm2
- nach 07 Tagen ca. 75 N/mm2
- nach 28 Tagen ca. 80 N/mm2
Fußbodenheizungseignung: ja
Kennzeichnung nach GHS/CLP: GHS05 "ätzend"
Signalwort: Gefahr
Kennzeichnung nach GGVSEB/ADR: keine